Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beherbergungsverträge

Hotel am Stadtpark Nordhausen GmbH

Grenztriftweg 2 | 99734 Nordhausen | Stand 16. September 2026

Diese Bedingungen regeln Beherbergungsverträge mit dem Hotel am Stadtpark Nordhausen. Das Hotel wird grundsätzlich digital und weitgehend kontaktlos betrieben. Der digitale Gästeprozess ist deshalb Bestandteil der vertragsgemäßen Abwicklung.

1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Vertragspartner ist die Hotel am Stadtpark Nordhausen GmbH, Grenztriftweg 2, 99734 Nordhausen, Handelsregister HRB 514228 beim Amtsgericht Jena, vertreten durch den Geschäftsführer Ronny Schmidt. Telefon: +49 (0) 3631 982175, E-Mail: hotel-am-stadtpark@gmx.de, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE317227676.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für die damit zusammenhängenden Leistungen des Hotels. Sie gelten gegenüber privaten Gästen, Unternehmen, Vereinen, Gruppen und sonstigen Auftraggebern, soweit keine wirksame Individualvereinbarung getroffen wurde.

1.3 Individuelle Vereinbarungen und die Angaben in der jeweiligen Buchungsbestätigung haben Vorrang. Bei Buchungen über Vermittlungs- oder Buchungsportale gelten die dort für die konkrete Buchung vereinbarten Bedingungen vorrangig; diese AGB gelten ergänzend, soweit sie wirksam einbezogen wurden und nicht widersprechen.

2 Buchung und Vertragsschluss

2.1 Buchungen können insbesondere über die Hotelwebsite und das eingesetzte Buchungssystem, über angeschlossene Buchungsportale sowie nach organisatorischer Verfügbarkeit per E-Mail, Telefon oder persönlich erfolgen. Ein Anspruch auf eine jederzeitige telefonische oder persönliche Erreichbarkeit oder auf die Annahme einer Buchung über einen bestimmten Weg besteht nicht.

2.2 Anfragen sind unverbindlich. Der Beherbergungsvertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung des Hotels oder nach dem für das jeweilige Buchungsportal vorgesehenen Bestätigungsprozess zustande.

2.3 Der Buchende hat vollständige und zutreffende Angaben zu machen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Bucht eine Person im eigenen Namen für weitere Gäste, ist sie Vertragspartner und Zahlungspflichtiger. Handelt sie erkennbar im Namen eines Dritten, wird der benannte Dritte Vertragspartner, sofern Vertretungsmacht besteht oder die Buchung von ihm genehmigt wird. Eine eigene Haftung des Vertreters entsteht nur aufgrund einer ausdrücklichen gesonderten Vereinbarung. Der Buchende hat die mitreisenden Personen über die für ihren Aufenthalt geltenden Bestimmungen zu informieren.

3 Digitaler Gästeprozess

3.1 Nach der Buchungsbestätigung wird für jeden Gast eine digitale Gästemappe beziehungsweise ein persönliches Gästeportal angelegt. Das System kann in E-Mails technisch auch als Meldeschein bezeichnet werden. Diese Bezeichnung bedeutet nicht, dass jede Datenerhebung ein gesetzlicher Meldeschein ist.

3.2 Der digitale Gästeprozess ist der Standardweg für alle Buchungen, auch wenn die Buchung telefonisch, per E-Mail oder persönlich erfolgt ist. Der Gast muss die für die Durchführung des Aufenthalts erforderlichen Daten vollständig und richtig hinterlegen und prüfen. Hierzu gehören insbesondere Namen und Kontaktdaten der beherbergten Personen sowie die gewünschte Rechnungsanschrift. Gesetzliche Meldepflichten bleiben unberührt.

3.3 Die vollständige Bearbeitung der digitalen Gästemappe ist Voraussetzung für die Freigabe der Zugangscodes. Das Hotel kann im Einzelfall eine alternative Identifikation oder Datenerfassung zulassen. Für minderjährige Mitreisende werden die erforderlichen Angaben durch die gesetzlich verantwortliche Person vorgenommen.

3.4 Der Gast muss den Zugriff auf die bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse und die digitale Gästemappe sicherstellen, Spam-Ordner prüfen und über ein geeignetes Endgerät sowie eine Internetverbindung verfügen. Probleme mit Link, E-Mail oder Zugriff sind dem Hotel rechtzeitig über die bereitgestellten Kontaktdaten mitzuteilen.

3.5 Ist dem Gast die digitale Abwicklung ausnahmsweise nicht möglich, kann das Hotel nach vorheriger Kontaktaufnahme telefonische oder persönliche Unterstützung oder einen alternativen Ablauf anbieten. Ein Anspruch auf eine dauerhaft besetzte Rezeption oder persönliche Betreuung vor Ort besteht nicht.

4 Anreise, Zugang und Abreise

4.1 Das gebuchte Zimmer steht am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Ein Anspruch auf einen früheren Zugang besteht nicht.

4.2 Die Zugangscodes für Hoteleingang und Zimmer werden am Anreisetag über die digitale Gästemappe bereitgestellt, sobald die erforderlichen Angaben vollständig vorliegen. Die Codes sind ausschließlich für den Gast und die angemeldeten Mitreisenden bestimmt. Sie dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben und müssen vor fremdem Zugriff geschützt werden.

4.3 Die Anreise ist nach Freigabe der Codes grundsätzlich auch spät abends oder nachts möglich. Eine verspätete Anreise sollte dem Hotel mitgeteilt werden, insbesondere wenn eine vereinbarte Anreisezeit nicht eingehalten werden kann.

4.4 Das Zimmer ist am Abreisetag spätestens um 11:00 Uhr vollständig zu räumen. Ein regulärer Late Check-out wird nicht angeboten. Der Gast kann über die digitale Gästemappe auschecken; unterbleibt der aktive Check-out, wird der Aufenthalt systemseitig automatisch beendet. Die Pflicht zur rechtzeitigen Räumung bleibt bestehen.

4.5 Wird das Zimmer nach 11:00 Uhr nicht vollständig geräumt übergeben, kann das Hotel für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 16:00 Uhr 50 Prozent und ab 16:00 Uhr 100 Prozent des für dieses Zimmer vereinbarten Tagespreises berechnen. Weitergehende Ansprüche des Hotels bleiben bei entsprechendem Nachweis unberührt. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ein Anspruch auf weitere Nutzung des Zimmers wird hierdurch nicht begründet.

5 Preise und zusätzliche Leistungen

5.1 Es gelten die in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Preise. Sie enthalten die bei Vertragsschluss geltende gesetzliche Umsatzsteuer. Zwingend vom Gast geschuldete öffentliche Abgaben werden zusätzlich erhoben, soweit sie nicht bereits im bestätigten Gesamtpreis enthalten sind.

5.2 Zusätzlich gebuchte Leistungen, insbesondere Verpflegung, Aufbettungen oder sonstige Zusatzleistungen, werden zu dem in der Buchungsbestätigung, im Buchungssystem oder in einer gesonderten Vereinbarung ausgewiesenen Preis berechnet. Aufbettungen sind nur nach Verfügbarkeit und ausdrücklicher Bestätigung des Hotels geschuldet.

5.3 WLAN und die vom Hotel als kostenfrei ausgewiesenen Stellplätze werden ohne gesondertes Entgelt zur Verfügung gestellt. Ein bestimmter Stellplatz wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

5.4 Nach Vertragsschluss werden Preisänderungen aufgrund geänderter Steuern oder Abgaben nur berücksichtigt, soweit dies gesetzlich zulässig und für die konkrete Buchung wirksam vereinbart ist.

6 Zahlung und Rechnung

6.1 Die Zahlung erfolgt grundsätzlich bargeldlos über die im jeweiligen Buchungs-, Check-in- oder Zahlungsvorgang angebotenen Zahlungsmethoden, insbesondere Kreditkarte, Debitkarte oder Überweisung. Eine Barzahlung oder eine andere Zahlungsweise ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung möglich. Ein Anspruch auf die Annahme von Bargeld oder auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.

6.2 Das Hotel kann bei Buchung oder später eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Höhe und Fälligkeit ergeben sich aus der Buchungsbestätigung oder einer gesonderten Vereinbarung. Soweit keine Vorauszahlung oder andere Fälligkeit vereinbart ist, kann die Zahlung auch nach dem Aufenthalt verlangt werden.

6.3 Rechnungen an Firmenkunden sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Vorschriften.

6.4 Eine hinterlegte Kreditkarte darf nur belastet werden, soweit der Karteninhaber dies im Buchungs- oder Zahlungsvorgang gesondert autorisiert hat. Dies kann vereinbarte Übernachtungs-, Stornierungs- und No-Show-Kosten umfassen. Scheitert eine vereinbarte Zahlung, kann das Hotel den offenen Betrag per Rechnung fordern und seine gesetzlichen Rechte geltend machen.

6.5 Die Rechnung wird grundsätzlich beim digitalen Check-out oder spätestens innerhalb von zwei Tagen danach bereitgestellt beziehungsweise per E-Mail versandt. Die Rechnungsanschrift kann bis zwei Tage nach dem Check-out über die digitale Gästemappe berichtigt werden, soweit steuerrechtliche Vorgaben einer Änderung nicht entgegenstehen. Danach sind Änderungen nur nach Abstimmung mit dem Hotel möglich.

7 Stornierung einzelner Zimmer

7.1 Sofern für die konkrete Buchung kein abweichender Tarif vereinbart wurde, kann eine Buchung eines einzelnen Zimmers bis 14:00 Uhr am Anreisetag kostenfrei storniert werden.

7.2 Bei einer späteren Stornierung berechnet das Hotel bei einem ursprünglich bestätigten Aufenthalt von einer oder zwei Nächten 90 Prozent des vereinbarten Übernachtungspreises der ersten Nacht. Bei einem ursprünglich bestätigten Aufenthalt von mindestens drei Nächten werden 50 Prozent des vereinbarten Gesamtpreises berechnet.

7.3 Die Stornierung kann über den jeweiligen Buchungskanal, per E-Mail, telefonisch oder persönlich erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang beim Hotel. Aus Beweisgründen wird eine Erklärung in Textform oder über das Buchungsportal empfohlen.

8 Stornierung von Gruppenreservierungen

8.1 Für Reservierungen von zwei bis zwanzig Zimmern gelten, soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde, die folgenden kostenfreien Stornofristen. Maßgeblich ist der Umfang der ursprünglich bestätigten Gruppenreservierung.

Bestätigte Zimmerzahl

Kostenfreie Stornierung bis spätestens

2 bis 5 Zimmer

3 Kalendertage vor dem Anreisetag

6 bis 10 Zimmer

7 Kalendertage vor dem Anreisetag

11 bis 20 Zimmer

21 Kalendertage vor dem Anreisetag

8.2 Nach Ablauf der jeweiligen Frist berechnet das Hotel 50 Prozent des vereinbarten Gesamtpreises der von der Stornierung betroffenen Zimmer und Leistungen für den gesamten bestätigten Aufenthaltszeitraum.

8.3 Reservierungen von mehr als zwanzig Zimmern werden individuell vereinbart. Die hierfür bestätigten Stornierungsbedingungen gehen diesen AGB vor.

9 Nichtanreise und vorzeitige Abreise

9.1 Bleibt der digitale Check-in beziehungsweise die Anreise aus und liegt keine Mitteilung über eine spätere Anreise vor, versucht das Hotel nach Überschreiten der vereinbarten Anreisezeit über die hinterlegten Kontaktdaten Kontakt aufzunehmen. Kann kein Kontakt hergestellt werden, kann die Buchung spätestens am Folgetag als Nichtanreise behandelt und das Zimmer wieder freigegeben werden.

9.2 Bei einer Nichtanreise ohne rechtzeitige Kontaktaufnahme berechnet das Hotel 90 Prozent des vereinbarten Übernachtungspreises für den gesamten gebuchten Aufenthalt.

9.3 Bei den Pauschalen nach den Ziffern 7 bis 9 werden ersparte Aufwendungen und Erlöse aus einer tatsächlichen anderweitigen Vermietung angerechnet. Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

9.4 Bei einer freiwilligen vorzeitigen Abreise berechnet das Hotel neben den vollständig in Anspruch genommenen Nächten 90 Prozent des vereinbarten Preises für den verbleibenden, nicht genutzten Aufenthalt. Ziffer 9.3 gilt entsprechend.

10 Zimmerbereitstellung und Nichtverfügbarkeit

10.1 Der Gast hat Anspruch auf ein Zimmer der gebuchten Kategorie, nicht auf ein bestimmtes Zimmer, sofern dieses nicht ausdrücklich bestätigt wurde. Das Hotel kann aus sachlichem Grund ein gleich- oder höherwertiges Zimmer ohne Aufpreis bereitstellen, soweit dies für den Gast zumutbar ist.

10.2 Kann das Hotel die vereinbarte Unterkunft nicht bereitstellen, informiert es den Gast unverzüglich. Soweit möglich, wird zunächst ein gleich- oder höherwertiges Zimmer angeboten. Ist dies nicht möglich, werden Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen unverzüglich erstattet; das Hotel unterstützt nach Möglichkeit bei der Suche nach einer Ersatzunterkunft. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

11 Nutzung des Hotels und angemeldete Gäste

11.1 Die maximal zulässige Belegung ergibt sich aus der Buchungsbestätigung und der ausgewiesenen Zimmerkapazität. Nicht angemeldete Personen dürfen nicht im Zimmer übernachten. Zusätzliche Gäste sind vor der Übernachtung anzumelden und bedürfen der Zustimmung des Hotels.

11.2 Bei einer nicht gemeldeten oder unzulässigen Mehrbelegung kann das Hotel die zusätzlichen Personen und Leistungen nachberechnen. Bei fortgesetztem oder erheblichem Verstoß kann die Beherbergung beendet werden.

11.3 Im Hotel gilt von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr Nachtruhe. Rücksichtsloses Verhalten, erhebliche Lärmbelästigungen sowie Gefährdungen anderer Gäste oder des Betriebs sind untersagt. Das Hotel kann den Gast zunächst abmahnen und bei Wiederholung oder bei einem schwerwiegenden Verstoß den Aufenthalt sofort beenden.

12 Rauchverbot

12.1 Im gesamten Hotel und in allen Zimmern gilt Rauchverbot. Dies umfasst auch das Rauchen an geöffneten Fenstern, wenn Rauch in das Zimmer oder Gebäude gelangt.

12.2 Bei einem schuldhaften Verstoß kann das Hotel für zusätzliche Reinigung und Nutzungsausfall einen pauschalierten Schaden in Höhe des für das betroffene Zimmer vereinbarten Preises einer Übernachtung verlangen. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Das Hotel kann einen darüber hinausgehenden Schaden verlangen, wenn es diesen konkret nachweist.

13 Hunde

13.1 Die Mitnahme eines Hundes ist vor der Anreise anzumelden und bedarf der Zustimmung des Hotels. Das Hotel kann die Aufnahme aus sachlichem Grund ablehnen oder auf bestimmte Zimmer und Bereiche beschränken.

13.2 Für einen zugelassenen Hund werden 10,00 Euro pro Aufenthaltstag berechnet. Bei einem unangemeldeten Hund wird die reguläre Gebühr nachberechnet. Zusätzlich können konkret entstandene Kosten, insbesondere für eine erforderliche Sonderreinigung oder die Beseitigung von Schäden, verlangt werden.

13.3 Der Halter hat den Hund so zu beaufsichtigen, dass andere Gäste und der Betrieb nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden. Er haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Schäden. Bei einem erheblichen Verstoß kann das Hotel die weitere Unterbringung des Hundes oder den Aufenthalt beenden.

13.4 Die Ziffern 13.1 und 13.2 gelten nicht für anerkannte Assistenzhunde. Diese dürfen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unentgeltlich mitgeführt werden; eine vorherige Mitteilung wird zur organisatorischen Vorbereitung erbeten. Gesetzlich zulässige Einschränkungen aus zwingenden sachlichen Gründen bleiben unberührt.

14 Zugangscodes, Schlüssel und Sicherheit

14.1 Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch eine schuldhafte unbefugte Weitergabe oder unsichere Aufbewahrung seines Zugangscodes entstehen. Das Hotel kann betroffene Codes sperren, Ersatzcodes ausgeben und bei erheblichem Missbrauch den Aufenthalt beenden.

14.2 Wird ausnahmsweise ein körperlicher Schlüssel ausgegeben, ist er bei Abreise zurückzugeben. Bei schuldhaftem Verlust kann das Hotel den tatsächlichen erforderlichen Ersatzaufwand berechnen.

14.3 Sicherheitsprobleme, ein vermuteter Codezugriff durch Dritte oder ein nicht funktionierender Code sind unverzüglich über die vom Hotel bereitgestellte Notfallnummer zu melden. Die Notfallnummer wird dem Gast zusätzlich zur digitalen Gästemappe in der Buchungsbestätigung oder einer gesonderten Anreiseinformation mitgeteilt und am Hoteleingang ausgewiesen. Das Hotel kann einen Ersatzcode oder eine andere Zugangslösung bereitstellen.

15 Technische Störungen

15.1 Bei einer Störung der digitalen Gästemappe, der Hoteltechnik oder des Schließsystems stellt das Hotel nach Möglichkeit einen alternativen Zugang, insbesondere durch Ersatzcode, Personal oder Schlüssel, bereit. Allein der Wechsel auf einen solchen Ersatzablauf begründet keinen Anspruch auf Preisnachlass, solange die vereinbarte Unterkunft ordnungsgemäß genutzt werden kann. Gesetzliche Rechte bei einer tatsächlichen Beeinträchtigung der Beherbergungsleistung bleiben unberührt.

15.2 Liegt die technische Störung ausschließlich im Verantwortungsbereich des Gastes, etwa wegen fehlender Internetverbindung, leerem Akku, ungeeignetem Endgerät oder fehlendem Zugriff auf das E-Mail-Konto, bleibt der Gast für den rechtzeitigen Check-in verantwortlich. Das Hotel kann nach Verfügbarkeit freiwillig unterstützen.

16 Minderjährige

16.1 Eine eigenständige Buchung und unbegleitete Übernachtung ist grundsätzlich erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres möglich.

16.2 Jugendliche im Alter von 16 oder 17 Jahren können ausnahmsweise ohne volljährige Begleitperson übernachten, wenn dem Hotel vor Freigabe des Zugangscodes eine Einverständniserklärung in Textform eines Erziehungsberechtigten sowie eine mit dessen Einwilligung angefertigte und eindeutig als Kopie gekennzeichnete Kopie seines Ausweisdokuments vorliegen. Nicht erforderliche Angaben, insbesondere die Ausweisnummer, dürfen geschwärzt werden. Die Ausweiskopie wird ausschließlich zur Prüfung der Einverständniserklärung verarbeitet und gelöscht, sobald sie hierfür nicht mehr erforderlich ist, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Das Hotel kann zusätzliche Identitätsnachweise verlangen oder die alleinige Unterbringung aus sachlichem Grund ablehnen.

17 Schäden und Haftung des Gastes

17.1 Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Schäden durch ihn, seine Mitreisenden, Besucher oder mitgebrachte Tiere. Schäden sind dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.

17.2 Nachträglich festgestellte Schäden, Sonderreinigungen oder sonstige berechtigte Forderungen werden grundsätzlich in Rechnung gestellt. Eine Belastung einer hinterlegten Zahlungsart erfolgt nur bei entsprechender gesonderter Autorisierung.

18 Haftung des Hotels und eingebrachte Sachen

18.1 Das Hotel haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

18.2 Bei leicht fahrlässig verursachten Sach- oder Vermögensschäden haftet das Hotel nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur bis zur Höhe des vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung des Hotels für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten für vertragliche und außervertragliche Ansprüche.

18.3 Für die gesetzliche Gastwirthaftung wegen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung eingebrachter Sachen gelten die §§ 701 bis 703 BGB und die dort bestimmten Haftungsgrenzen. Der Gast muss einen Verlust oder Schaden unverzüglich nach Kenntniserlangung anzeigen. In einzelnen Zimmern vorhandene Safes sind bestimmungsgemäß zu nutzen; ihre Nutzung erweitert die gesetzliche Haftung des Hotels nicht. Eine allgemeine Gepäckaufbewahrung vor oder nach dem Aufenthalt wird nicht angeboten. Gesetzliche Pflichten zur Übernahme von Wertsachen bleiben unberührt.

18.4 Mit der unentgeltlichen Bereitstellung von Stellplätzen kommt kein Verwahrungs- oder Bewachungsvertrag zustande. Die Stellplätze werden nicht überwacht. Für Fahrzeuge, Fahrräder und Motorräder, deren Zubehör und darin zurückgelassene Gegenstände haftet das Hotel nur nach Maßgabe der Ziffern 18.1 und 18.2; die gesetzliche Gastwirthaftung für eingebrachte Sachen erstreckt sich hierauf nicht.

18.5 Das kostenfrei bereitgestellte WLAN ist eine Nebenleistung. Eine jederzeitige, störungsfreie Verfügbarkeit, bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck wird nicht geschuldet. Für Schäden aus der Nutzung oder Nichtverfügbarkeit haftet das Hotel nur nach Maßgabe der Ziffern 18.1 und 18.2.

19 Rücktritt und Beendigung durch das Hotel

19.1 Das Hotel kann aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurücktreten oder ihn außerordentlich beenden, insbesondere wenn eine fällige vereinbarte Vorauszahlung trotz angemessener Nachfrist nicht geleistet wird, wesentliche Buchungsangaben falsch oder irreführend sind, der Aufenthalt einem rechtswidrigen Zweck dient, Sicherheit oder geordneter Betrieb erheblich gefährdet werden oder die Leistung durch nicht vom Hotel zu vertretende Umstände unmöglich wird.

19.2 Das Hotel kann den Zugang bis zur vollständigen Erfüllung der erforderlichen digitalen Gästedaten zurückhalten, sofern es nicht im Einzelfall einen alternativen Ablauf zulässt. Unterlässt der Gast die erforderlichen Angaben trotz rechtzeitigen Hinweises, bleiben daraus entstehende Zahlungspflichten nach Maßgabe dieser AGB und der gesetzlichen Vorschriften bestehen.

19.3 Bei einer berechtigten Beendigung wegen erheblicher oder wiederholter Vertrags- oder Hausordnungsverstöße werden die tatsächlich genutzten Nächte zu 100 Prozent sowie 90 Prozent des vereinbarten Übernachtungspreises für die verbleibenden, nicht mehr genutzten Nächte berechnet. Ziffer 9.3 gilt entsprechend. Weitergehende nachgewiesene Schäden bleiben unberührt; die nach dieser Ziffer berechneten Beträge werden darauf angerechnet.

19.4 Bei Nichtverfügbarkeit informiert das Hotel unverzüglich und erstattet bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen unverzüglich. Weitergehende zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

20 Datenschutz und gesetzliche Meldepflichten

20.1 Personenbezogene Daten werden zur Vertragsdurchführung, Abrechnung, Kommunikation und Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Hotels.

20.2 Soweit gesetzliche Meldepflichten für Beherbergungsstätten bestehen, haben die betroffenen Gäste die erforderlichen Angaben und Nachweise rechtzeitig bereitzustellen. Die digitale Gästemappe dient zugleich der organisatorischen Durchführung des Aufenthalts und ist nicht in jedem Fall mit einem gesetzlichen Meldeschein gleichzusetzen.

21 Widerrufsrecht

21.1 Bei Beherbergungsverträgen, die für einen bestimmten Termin oder Zeitraum geschlossen werden, besteht für Verbraucher grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Maßgeblich sind die vereinbarten Stornierungsbedingungen.

22 Verbraucherstreitbeilegung

22.1 Die Hotel am Stadtpark Nordhausen GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

23 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

23.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

23.2 Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Nordhausen ausschließlicher Gerichtsstand. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

23.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Nordhausen, 17. September 2026